Meike Matthes-Teschke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Studium in Mainz
zugelassen seit 1999

Als Fachanwältin für Familienrecht berät Sie Frau Matthes-Teschke in allen Fragen des Ehe- und Partnerschaftsrechts, insbesondere bei

  • Eheverträgen
  • Ehegemeinschaft
  • Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung etc)
  • Scheidung (Trennung, Trennungsjahr)
  • Kindschaftsrecht und elterliche Sorge (Sorgerecht, Umgangsrecht)
  • Abstammung & Adoptionsrecht, Vaterschaftsanerkennung
  • Verwandtschaft
  • Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)

Zur Mandatsbearbeitung gehören dabei sämtliche im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden Rechtsgebiete, z.B. Grundstücks- und Erbrecht, wie auch die anwaltliche Beratungstätigkeit vor der Eheschließung.

Darüber hinaus hat Frau Matthes-Teschke erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht absolviert.

Im Bereich des Arbeitsrechtes berät Frau Matthes-Teschke hierbei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abwicklungsvertrag
  • Kündigungsschutzklage
  • Abfindung
  • Freistellung
  • Vermeidung von Sperrzeiten

Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Urlaubsansprüche
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Umstrukturierung und Betriebsübergang
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Ansprüche bei Schwerbehinderung, Teilzeit