Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Wir beraten Sie bei allen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsunterschreitungen, Handyverstößen, sowie bei
Verkehrsstraftaten, z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung.

Auch helfen wir Ihnen bei allen Fragestellungen des Fahrerlaubnisrechts
Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU

Zum Verkehrsrecht gehören auch Probleme beim Fahrzeugkauf oder –verkauf, Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bei Neu- und Gebrauchtwagen, Rückabwicklung von Kaufverträgen.