Christoph Engelbrecht

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Studium in Mainz
zugelassen seit 1995

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Herr Rechtsanwalt Engelbrecht berät Sie in unserer Kanzlei im Bereich Verkehrsrecht und bearbeitet in diesem Zusammenhang sowohl verkehrsrechtliche als auch verkehrsstrafrechtliche Mandate.

Hierbei berät Sie Herr Engelbrecht bei

Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschaden

  • Reparaturkosten, Abrechnung auf Gutachtenbasis
  • Totalschadensabrechnung
  • Merkantiler Minderwert
  • Gutachterkosten
  • Unfallauslagenpauschale,
  • Kosten für Ab- und Anmeldung,
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten

Ordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsunterschreitung
  • Handyverstoß

Verkehrsstraftaten

  • Alkohol- oder Drogenfahrten
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung
  • fahrlässige Körperverletzung etc.

Vertragsrecht

  • Probleme beim Fahrzeugkauf oder –verkauf
  • Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bei Neu- und Gebrauchtwagen
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen

Fahrerlaubnisrecht

  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • MPU

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden darüber hinaus das Versicherungsrecht und das Strafrecht.

Er spricht fließend englisch und kann damit auch ausländische Rechtssuchende kompetent beraten und vertreten.