Im Bereich des Baurechts beraten wir in allen Fragen rund um das private Baurecht hierbei insbesondere bei Rechnungsstreitigkeiten (Auseinandersetzung über Grund und Höhe der Werklohnforderung, genaue und unvollständige Verträge, Anwendbarkeit der VOB/B oder des BGB, Abweichungen des Leistungsumfangs vom ursprünglichen Vertragsinhalt, Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erbringung der Bauleistung, Abnahme), Mängelstreitigkeiten (Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen, Feststellung von Baumängeln, Selbständige Beweisverfahren), Kündigungen von Bauverträgen, Streitigkeiten mit Architekten wegen falscher oder fehlerhafter Planung oder Bauüberwachung.